Baden-Württemberg ist das Bundesland (in der Fläche) mit dem höchsten Bevölkerungsanteil von Migrantinnen und Migranten in Deutschland - 1, 2 Mio/ 13 %. Jeder Vierte in Baden-Württemberg hat einen Migrationshintergrund und bald jeder Zweite in Stuttgart ist selbst oder in seiner Familie von Migration berührt. Der Migrationshintergrund kann alles andere als ein Mangel sein, wie erfolgreiche Biografien aus Prominenz und Nachbarschaft beweisen, aber wenn die Frage des Geburtsortes zum automatischen Ausschluss von Mitbestimmungsrechten für 10 - 50 % der Bevölkerung in einer Stadt oder einem Stadtteil führt, wird Integration verhindert und die demokratische Vertretung wird zur Farce. "Gleichbehandlung" und "Partizipation" gehören zurecht zum festen Repertoire der Integrations-Leitbilder in vielen Städten und Gemeinden Baden-Württembergs und auch die kommunalen beratenden Migrationsbeiräte und - ausschüsse werden nicht müde, konkret die Einführung des kommunalen Wahlrechts für "Nicht-EU-Ausländer" zu fordern. In 2008 sind diese Forderungen nach unseren Informationen von den Gemeinderäten in Mannheim , Karlsruhe, Heidelberg und Freiburg übernommen worden. Stuttgart setzt sich mit der Unterzeichnung der Europäischen Charta für den Schutz der Menschenrechte in der Stadt bereits 2004 "für eine Erweiterung des aktiven und passiven kommunalen Wahlrechts auf alle volljährigen Bürgerinnen und Bürger ein, die länger als zwei Jahre in der jeweiligen Stadt ihren Wohnsitz haben." Die Oberbürgermeister der Städte Tübingen und Freiburg, Palmer und Salomon, haben sich im November 2007 in einer gemeinsamen Initiative dafür ausgesprochen, dass "nicht die Staatsangehörigkeit, sondern der Mittelpunkt der Lebensinteressen das entscheidende Kriterium für das Kommunalwahlrecht sein" soll. Und der Landesverband der kommunalen Migrantenvertretungen Baden-Württemberg (LAKA-BW) bringt es (2007) auf einen weiteren Punkt: "Wenn ein EU-Bürger, der seit drei Monaten in einer baden-württembergischen Kommune wohnhaft ist, bei den Kommunalwahlen wählen darf und ein Drittstaater, der seit vierzig Jahren in Baden- Württemberg lebt, nicht wählen darf, entspricht das nicht dem allgemeinen Gerechtigkeitsempfinden und dem neuen integrationspolitischen überparteiischen Konsens."
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